Elterninformationen

Die folgenden Seiten geben Ihnen wichtige weiterführende Informationen zur Jugendfeuerwehr. Die bei uns geltenden Regelungen sollen bekannt gemacht sowie immer wiederkehrende Fragen beantwortet werden.

Ist Ihr Kind an einer Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr interessiert, so kontaktieren Sie bitte den Leiter der Jugendfeuerwehr.

Herr Dennis Spicker

jugend@feuerwehr-berkersheim.de

So trocken erläutert der Gesetzgeber die Jugendfeuerwehr:

 

HBKG vom 1. Juli 1999 (Auszug):

§ 8  Jugendfeuerwehren, Kindergruppen, Nachwuchsgewinnung

(1) Bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen nach Möglichkeit Jugendfeuerwehren gebildet

werden. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet

haben. Als Leiterin oder Leiter einer Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwartin

oder Jugendfeuerwehrwart) darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung

und die Befähigung hat.

(2) Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an den für sie angesetzten Übungen

und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Sie dürfen nicht zum Einsatzdienst herangezogen

werden.

(3) Zur Nachwuchsgewinnung können bei den Freiwilligen Feuerwehren für Kinder vom

vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres Kindergruppen gebildet

werden.

(4) Die Gemeinden sollen der Arbeit der Jugendfeuerwehren und Kindergruppen besondere

Aufmerksamkeit widmen und sie fördern, insbesondere durch die Bereitstellung

von Haushaltsmitteln, geeigneten Räumlichkeiten, altersgerechten Ausstattungen

und Ausrüstungen sowie durch die Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen.

 

 

Die Tatsache, dass ein Landesgesetz die Grundlage für die Einrichtung einer Jugendfeuerwehr ist, weist auf den besonderen Status hin: die Jugendfeuerwehr ist kein Verein! Sie ist eine Abteilung einer gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Einrichtung der Gefahrenabwehr – der Feuerwehr! Nur zu Einsätzen werden die Kinder und Jugendlichen natürlich noch nicht herangezogen.

Die Praxis der Jugendfeuerwehr ist aber weder so trocken, noch so Ernst, wie man annehmen könnte. Hintergedanke ist natürlich, die Kinder und Jugendlichen möglichst früh für den Feuerwehrdienst zu begeistern, auszubilden und mit 17 Jahren in die Einsatzabteilung zu übernehmen. Hauptsächlich aber soll den Kindern zwischen zehn und sechzehn Jahren ein alternatives Freizeitprogramm geboten werden, dass Spaß machen soll.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr sind Eintritt und Austritt freiwillig – dazwischen ist Dienst!“

 Ganz so rigoros geht es weder bei der Einsatzabteilung der Feuerwehr noch bei der Jugendfeuerwehr zu. Genauso wie bei der Einsatzabteilung gehen auch in der Jugend Schule/Beruf vor, das Privatleben darf nicht zu kurz kommen.

Trotzdem versehen auch bei der Jugendfeuerwehr die Mitglieder ihre „Dienste“ – und wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen: wer in die Jugendfeuerwehr eintritt, soll wenn möglich auch an deren Veranstaltungen teilnehmen.

In der Gruppe sollen sich die Kinder dann auch mit anderen arrangieren (lernen) – kameradschaftlicher Umgang miteinander ist auch in der JF Voraussetzung!

Die Rechtsstellung als Abteilung der Feuerwehr übergibt die Jugendfeuerwehr natürlich auch in die Obhut des örtlichen Feuerwehrleiters, in Hessen genannt „Wehrführer“. Diesem steht ein Jugendfeuerwehrwart als Leiter der Jugendfeuerwehr zur Seite.

Dieser Jugendfeuerwehrwart übernimmt zusammen mit einem oder mehreren Jugendgruppenleitern und Betreuern aus der Einsatzabteilung der Feuerwehr die Organisation der Dienste und Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr. Diese Personen stehen Eltern und Kindern als direkte Ansprechpartner bei jeder Veranstaltung zur Verfügung.

Sie dürfen aber nicht vergessen, dass auch diese Funktionsträger Ihre Aufgaben ehrenamtlich und unbezahlt übernehmen. Nach Ihrer eigentlichen Arbeit, auf Kosten der eigenen Freizeit und neben Ihrer ehrenamtlichen Aufgabe in der Feuerwehr werden Dienste für die JF gestaltet, Sitzungen besucht und Fortbildungen absolviert, damit den Kindern ein abwechslungsreiches Programm und eine gute Betreuung geboten werden kann.

Jede Woche mittwochs, außer in den Ferien, trifft sich unsere Jugendfeuerwehrgruppe am Feuerwehrhaus in Berkersheim zum „Dienst“, bei dem von Spielen über Feuerwehrtheorie bis hin zu feuerwehrtechnischer Ausbildung alles geboten wird. Wettbewerbe und andere Aktionen finden meist an Wochenenden statt.

Regelmäßig machen wir aber auch Zeltlager, Ausflüge und nehmen an Orientierungsmärschen oder Sportwettbewerben teil.

Über die genauen Termine informiert ein Dienstplan, der vierteljährlich an die Kinder verteilt wird.

Sie oder Ihr Kind sind noch unsicher?

Kein Problem! An bis zu drei Diensten kann Ihr Kind teilnehmen, ohne Mitglied werden zu müssen (ein so genannter „Schnupperdienst“). Spätestens danach muss aber eine Entscheidung fallen – weitere „wilde“ Dienste können wir dann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht mehr vertreten.

Vor der ersten Teilnahme von „Schnupperdiensten“ muss lediglich ein „Antrag auf Teilnahmegestattung“ durch einen Erziehungsberechtigten unterschrieben vorgelegt werden.

Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Die Regelungen

Die Jugendfeuerwehr soll Spaß machen. Aber trotzdem sind ein paar Punkte zu beachten. Wenn noch Fragen zu einzelnen Themen offen sind, kontaktieren Sie uns! Wir sind sehr an einer guten Kommunikation mit Ihnen als Eltern interessiert.

  • Da es sich bei der Uniform um Dienstkleidung mit dem Hoheitsabzeichen handelt, versteht es sich von selbst, dass diese nur für Jugendfeuerwehrveranstaltungen getragen werden darf. Ein privates Tragen dieser Kleidungsstücke ist untersagt.
  • Um die Übungen und Gruppenstunden pünktlich beginnen zu können, erwarten wir von den Jugendlichen ein rechtzeitiges Erscheinen.
  • Sollte jemand einmal oder auch längere Zeit verhindert sein, sollten Sie oder Ihr Kind uns kurz Bescheid geben (SMS, E-Mail, Anruf). Auch wenn jemand kein Interesse mehr an der Jugendfeuerwehr hat, sollte er sich bei uns melden.
  • Sollten Jugendliche nicht erscheinen, ohne dass wir informiert wurden, wenden wir uns telefonisch an die Eltern, um nach dem Grund zu fragen und unserer Fürsorgepflicht nachzukommen.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter die Abschnitte von Rundbriefen und Anmeldungen spätestens zu den angegebenen Terminen abgibt. Die aktuellen Rundbriefe und der Dienstplan werden den Jugendlichen mitgegeben, den Dienstplan finden sie auch auf unserer Homepage zum Download.
  • Die Jugendlichen sind während Jugendfeuerwehr-Veranstaltungen und auf dem direkten Hin- und Heimweg über die Unfallkasse Hessen versichert. Bitte teilen Sie uns deshalb alle Unfälle, die im Zusammenhang mit der Jugendfeuerwehr stehen, sofort mit.
  • Die Jugendleiter haben keinen Einfluss wie die Jugendlichen ihren Heimweg gestalten, daher können sie sowohl für den Hin- als auch den Heimweg keine Aufsichtspflicht übernehmen.

Die Übungstermine und -orte sind dem entsprechenden Dienstplan zu entnehmen.

Zu normalen Übungsterminen können aber auch immer wieder Veranstaltungen am Wochenende kommen, wie Wettbewerbe oder Tagesfahrten. Diese werden entweder durch den Dienstplan oder durch einen entsprechenden Elternbrief rechtzeitig bekannt gegeben. Auch hier auf der Webseite finden Sie Informationen zu Veranstaltungen.

Unsere Übungsabende bestehen aus 50% feuerwehrtechnischer Ausbildung und 50% Spiel und Spaß.

Bei der feuerwehrtechnischen Ausbildung wird der Umgang mit der Ausrüstung der Feuerwehr gelehrt, was z.B. in Wettwerben geprüft wird.

Bei Spiel und Spaß geht es nicht nur einfach um reines Spiele spielen, wir setzen auch großen Wert auf Gruppendynamik und fördern diese auch. Auch die sportliche Komponente soll hier keinesfalls zu kurz kommen.

Einsätze dürfen erst nach abgeschlossener Truppmann – Teil I – Ausbildung, welche frühestens ab dem 17. Lebensjahr möglich ist, gefahren werden. Davor sind Einsätze für Angehörige der Jugendfeuerwehr tabu. Auch während des Schulunterrichts sollten Jugendliche nicht ausrücken.

Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr ist kostenlos. Sämtliche Ausrüstung wird von der Feuerwehr kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Allerdings können Kostenbeiträge entstehen, wenn wir z.B. zusammen mit den Jugendlichen Ausflüge oder Zeltlager machen.

Die Dienstkleidung wird von der Feuerwehr gestellt und nach Aufnahme in die Jugendfeuerwehr durch die Kleiderkammer ausgehändigt. Nähere Informationen hierzu erhalten sie von dem zuständigen Jugendfeuerwehrwart.

Um eine Kinder-/Jugendgerechte Ausbildung zu garantieren, besuchen die Jugendfeuerwehrleiter und Betreuer spezielle Lehrgänge und regelmäßige Schulungen.

Des Weiteren sind bei uns viele Betreuer ehemalige JF Mitglieder und nun alle selbst im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr.

Ja! Jedes Jugendfeuerwehrmitglied ist bei uns automatisch bei allen Aktivitäten der JF, sowie auf dem direkten Weg zum Dienst oder nach Hause durch die UKH (Unfallkasse Hessen) versichert.